Allgemeine Geschäftsbedingungen KLETTERWALD Wipperia FUNPARK

Betreiber:

 

1. AGB:

Jeder Teilnehmermuss diese Benutzerregeln vor Benutzung des Kletterwaldes zur Kenntnis nehmen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Bei minderjährigen Teilnehmernmuss der Sorgeberechtigte bzw. Aufsichtsverpflichtetemindestens 18-jährige Begleiter diesen die Benutzerregeln erklären und bestätigtmit seiner Unterschrift die Erlaubnis zum Klettern des Minderjährigen. Grundsätzlich klettert jeder Besucher allein verantwortlich,Minderjährige Klettern in Verantwortung von Sorgeberechtigten / Aufsichtsverpflichteten.

2. Körperliche Verfassung, Altersmindestgrenzen, Mindestgrößen

Mindestgröße 1,10m, Mindestalter5 Jahre

Die für die einzelnen Parcours geltenden weiteren Mindestgrößen und -alter sind aus den jeweiligenHinweistafeln vor Ort oder in den Websites ersichtlich.

Bei einem Körpergewicht über 120kg bzw. wenn der sichere Sitz des Sicherheitsgurtes nicht gewährleistet ist, kann am Klettern nicht teilgenommen werden. Personen, die unter Drogen stehen oder alkoholisiert sind, sind vom Klettern ausgeschlossen.

3. Haftungsbegrenzung:

Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Benutzerregeln, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Während des Kletterns sind Körperschmuck, Hörgeräte, Brillen und dergleichen abzulegen. Sind Sehhilfen und Hörhilfen notwendig, übernimmt der Betreiber jedoch keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Für Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen von mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen, auch nicht wenn diese Gegenstände in die Obhut des Personals gegeben werden. Grundsätzlich haftet der Betreiber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

4. Minderjährige Kletterwaldbesucher

Kinder von 5-8 Jahrenmüssen von einemSorgeberechtigten bzw. Aufsichtsverpflichteten beim Klettern direkt begleitet oder vom Boden aus begleitet und beobachtet werden. In jedem Fall muss der volljährige Sorgeberechtigte

/ Aufsichtsverpflichtete an der theoretischen Sicherheitseinweisung teilnehmen. Er trägt dann auch Sorge dafür, dass das kletternde Kind die Handhabung der Sicherheitstechnik beherrscht.

Kinder von 9-13 Jahren dürfen allein Klettern, jedochmuss sich der volljährige Sorgeberechtigte / Aufsichtsverpflichtete in unmittelbarer Nähe aufhalten.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen ohne Begleitung klettern, müssen jedoch die Einverständniserklärung des

Sorgeberechtigten vorlegen. Diese erhalten Sie beim Personal vor Ort oder als Download von dieserWebsite.

Minderjährige Gruppen / Schulklassen dürfen die Kletteranlagen nutzen, wenn die aufsichtsverpflichtete Person (z.B.

Lehrer) die Belehrung der zuvor genannten AGB vorgelesen hat und dies durch ihre Unterschrift bestätigt. Die

Aufsicht vom Boden aus ist durch den Aufsichtsverpflichteten sicher zustellen.

5. Sicherheitseinweisung

Jeder Teilnehmermuss vor dem Begehen des Kletterparks an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Kletterpark verzichten. In diesemFall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet.Die ausgeliehene Ausrüstung (Gurt, Helm usw.), die nur durch den Betreiber an- bzw. abgelegt werden darf, muss nach Anweisung der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Kletterparks nicht abgelegt werden. Die Sicherheitsausrüstungen werden vom Personal

angelegt bzw. auf korrekten Sitz geprüft. Eigenmächtiges Öffnen, Ablegen oder Ändern der Ausrüstung ist streng verboten. Die

Weitergabe der Ausrüstung ist nicht möglich. Das Verlassen des Kletterwaldesmit Ausrüstung ist nicht statthaft.

Vom Besteigen der Aufstiegsleiter über das Klettern selbst und bis zum Absteigen vom Kletterparcours,muss der Kletterer immer gesichert sein. Ein Sicherungskarabinermuss immer im Sicherungsseil eingehängt sein, niemals dürfen beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein.

Jedes Element zwischen den Plattformen darf nur von einem Kletterer gleichzeitig begangen werden. Je Plattform dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten. Seilbahnen dürfen erst dann benutzt werden, wenn der Vorgänger die Ankunftsplattformverlassen bzw. sich am Boden ausgehängt hat.

Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers können die betreffenden Teilnehmer vom Besuch des Kletterparks ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

6. Zahlungsbedingungen

Vor Benutzung des Kletterwaldes ist ein Anmeldeformular auszufüllen. Es gelten die Eintrittspreise der in jedem Kletterwald ausgehängten Liste. Grundsätzlich kann immer nur ein Rabatt gewährt werden, eine Kombinationmehrerer Rabatte ist nicht möglich.

Rabatte für Studenten, Schüler und Auszubildende ab dem Alter 18, werden mit Nachweis bis zum Alter 25 begrenzt. Schulklassen im Sinne unserer Preisliste, sind Grundschulen, Haupt- und Realschulen und Gymnasien. Berufsschulen, Berufsfachschulen etc. fallen nicht unter den Schulklassentarif. Hierfür stehen unsere Gruppentarife zur Verfügung.

Die Bezahlung der Eintrittspreise ist bar zu leisten.

Gestattet der Betreiber die Zahlung der Eintrittspreise per Rechnung, wird dem Rechnungsbetrag eine Aufwandspauschale i.H.v. EUR 15,00 zzgl. Gesetzl.

Umsatzsteuer (derzeit 19%) aufgeschlagen.

Für begleitende Personen, die nicht Klettern, ist der Eintritt frei. Die

Nutzungsdauer ist 2,0 Std. / 2,5 Std. nach Sicherheitseinweisung.

Bei unsachgemäßer Behandlung der Ausrüstung (z.B. mutwillige Verschmutzung / Beschädigung) behält sich der Betreiber vor, die Kosten der Reinigung / Reparaturen dem Verursacher bzw. dessen Sorgeberechtigten / Aufsichtsverpflichteten in Rechnung zu stellen.

6.a Schriftliche Reservierung von Gruppen

Reservierungen von Gruppen ab 10 Kletterern müssen ausschließlich in schriftlicher Form bei dem Betreiber (bzw. seinen Mitarbeitern) eingehen und von diesen schriftlich bestätigt werden. Reservierungen bzw. Anfragen die mündlich / fernmündlich an die Mitarbeiter des Betreibers gestellt werden, sind rein informativ und unverbindlich. Nimmt ein Mitarbeiter

des Betreibers eine Reservierung mündlich / fernmündlich an und vermerkt den Termin im Planer, gilt dies NICHT als verbindliche Reservierung. Die schriftliche Reservierung muß zwingend nachgereicht werden. Erfolgt dies nicht, ist der Betreiber berechtigt ohne Schadenersatz den unverbindlichen Reservierungstermin zu annullieren. Der Betreiber muß den Reservierer von der Streichung des Termins NICHT in Kenntnis setzen.

6.b Rücktritt / Stornoregelungen / Stornokosten

Der Besucher / Kletterer kann von seiner Anmeldung / Reservierung ganz oder teilweise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muß bei einer Gruppenstärke ab 10 Kletterern schriftlich erfolgen.

Der Betreiber kann Schadensersatz für getroffene Vorbereitungen, Aufwendungen, Personalkosten, abgesagten anderen Klettergruppen (weil Kapazitätsgrenze des Kletterwaldes erreicht war) zu diesem Termin bzw. des angemeldeten Kletterzeitraumes verlangen.

Maßgeblich für die Bemessung des Ersatzanspruches ist das Zugangsdatum der schriftlichen Absage bei dem Betreiber.

Der Schadensersatzanspruch regelt sich wie folgt:

Bis 24 Std. vor angemeldetemKlettertermin liegt der Nachweis eines entstandenen Schadens bei dem Betreiber, der entstandene Schadensersatz kann in der entsprechenden Höhe gefordert werden.

Ab 24 Std. bis zum angemeldeten Klettertermin kann der Betreiber den Kletterpreis verlangen, der gemäß der aktuellen

Preisliste und der angemeldeten Personenzahl zu entrichten gewesen wäre.

Bei Rücktritt am Veranstaltungstag,Nichtantritt, Nichterscheinen sind ebenfalls 100% des Kletterpreises gemäß der aktuellen Preisliste und der angemeldeten Personenzahl fällig. Angemeldete Besucher haben bis zum Veranstaltungsbeginn das Recht, ihre Anmeldung durch eine Ersatzperson wahrnehmen zu lassen. In diesem Fall tritt die Ersatzperson in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein.

Reduziert sich die angemeldete Kletteranzahl auf unter 10 Kletterer und hat der Besucher dies bis 24 Std. vor Klettertermin dem Betreiber schriftlich mitgeteilt, so kann der Betreiber ohne Schadensersatzpflicht den Klettertermin absagen, es sei denn der Besucher leistet den Kletterpreis, welcher für mindestens 10 der angemeldeten Kletterer gemäß der aktuellen Preisliste zu zahlen gewesen wäre.

7. Eigenverantwortung:

Der Kletterwald wird regelmäßig gewartet. Die Benutzung des Kletterwaldes einschließlich aller Einrichtungen ist jedochmit Risiken verbunden und erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Betreibers, die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

Allen Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen kann der Besucher umgehend des Kletterwaldes verwiesen werden. Eine Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht. Es dürfen beim Begehen des Kletterparks keine Gegenständemitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder z. B. durch Herunterfallen für andere darstellen (Taschen, Rucksäcke, Schmuck,Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc.). Lange Haare sind in geeigneterWeise kurz zu binden (Haargummi, Haarnetz etc.), um ein Verklemmen an den Elementen, Seilen, Übungen und am Rollenkarabiner zu verhindern. Im Park dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die durch Seile / Geländer abgegrenzten Zonen der Seilbahnen dürfen nicht betreten werden. Im Park besteht absolutes Rauchverbot!

8. Sonstiges

Gäste die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können vom Klettern ausgeschlossen werden.

Die Rückerstattung des Eintrittspreises ist ausgeschlossen.

Das Fertigen von Foto, -Film oderWebcamAufnahmen zu gewerblichen Zwecken, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers, ist in der gesamtenAnlage des Kletterwaldes verboten. Etwaige Schadensersatzansprüche im Falle der Missachtung behält sich der Betreiber vor.

Kletterhelme werden auf Verlangen ausgehändigt sind, jedoch keine Pflicht. Für Verletzungen / Schäden die durch

Verzicht des Helmes entstehen, übernehmenwir keine Haftung.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, in der gesamten Anlage des Kletterwaldes Foto, -Film undWebcam- Aufnahmen zu Informations -oderWerbezwecken vorzunehmen. Sollte ein Teilnehmer hiermit nicht einverstanden sein, hat er dies dem Betreiber / Personal vor Nutzung des Kletterwaldesmitzuteilen.

9. Schließung des Kletterwaldes:

Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der komplettenAnlage oder Teilen der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm,Gewitter, Regen etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesemFall keine Erstattung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Kletterparks frühzeitig auf eigenenWunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.

10. SalvatorischeKlausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.

Diese AllgemeinenGeschäftsbedingungen gelten ab dem 01.03.2020